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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine

Fassung VM-AGB-2026-09-30 · Stand: 30. September 2026

1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Anbieter von VereinsMomente ist Daniel Schimpf, Ulmenweg 9, 84375 Kirchdorf am Inn, Deutschland, E-Mail: info@vereinsmomente.com. Diese Bedingungen regeln den Vertrag über den Vereinsbereich.

1.2 Vertragspartner ist die bei Vertragsschluss ausdrücklich bezeichnete, rechtsfähige Organisation, nachfolgend unabhängig von ihrer Rechtsform „Verein“. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine und andere Organisationen in Deutschland und Österreich.

1.3 Besteht keine rechtsfähige Organisation, kann eine volljährige natürliche Person den Vertrag ausdrücklich im eigenen Namen für eine Gruppe schließen. Dies muss vor Vertragsschluss eindeutig ausgewählt und angezeigt werden. Ein Gruppenname macht diese Person nicht zum Vertreter einer eigenständigen Organisation.

1.4 Für persönliche Nutzerkonten gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen. Eingeladene Nutzer werden durch ihren Beitritt nicht Partei dieses Vereinsvertrags.

2. Vertragsschluss und Vertretung

2.1 Zum Anlegen eines Vereins ist ein persönliches Nutzerkonto einer mindestens 18 Jahre alten Person erforderlich. Name und Anschrift des Vertragspartners sowie Name und Funktion der handelnden Person sind richtig anzugeben; bei einer Abteilung ist der rechtliche Träger zu benennen.

2.2 Mit dem Absenden der Vereinsanlage unter Zustimmung zu diesen Bedingungen gibt die handelnde Person ein Angebot für den bezeichneten Vertragspartner ab. VereinsMomente nimmt es durch Bestätigung der erfolgreichen Vereinsanlage an.

2.3 Wer für eine Organisation handelt, muss zum Abschluss des Vereinsvertrags und des Auftragsverarbeitungsvertrags befugt sein. Bei begründeten Zweifeln darf VereinsMomente auf das notwendige Maß beschränkte Nachweise verlangen. Eine persönliche Haftung des Vertreters wird hierdurch nicht begründet.

2.4 Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird gesondert elektronisch durch einen berechtigten Vereinsadmin für den Verein abgeschlossen.

3. Leistungen

3.1 VereinsMomente ist eine webbasierte Plattform zur Verwaltung von Vereinsdaten, Wettkämpfen, Beiträgen und Medien sowie zur Vorbereitung, Freigabe und unterstützten Veröffentlichung von Vereinskommunikation. Unterstützte KI-, Import- und Veröffentlichungsfunktionen ergeben sich aus der bei Nutzung angezeigten Leistungsbeschreibung.

3.2 Die Speicherung im Vereinsbereich ist keine öffentliche Veröffentlichung. Nicht vereinbart sind ein bestimmter Werbeerfolg, eine bestimmte Reichweite oder ein dauerhafter Zugang zu einzelnen externen Diensten.

4. Kostenlose Probe und Kontingente

4.1 Der Verein erhält eine kostenlose Probe von genau 28 Tagen. Beginn und Ende werden im Abo-Status des Vereins angezeigt; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Zeitraum. Zahlungsdaten werden hierfür nicht verlangt.

4.2 Während der Probe gilt der Tarif „Start“ mit 10 erfolgreich erzeugten KI-Bildern, 15 erfolgreich erzeugten KI-Texten, drei erfolgreich gespeicherten Videos und 2 GiB gleichzeitig belegtem Mediathek-Speicher. Diese Erzeugungskontingente gelten einmal für den gesamten Probezeitraum und werden innerhalb der Probe nicht zurückgesetzt. Diktate sind nicht mengenmäßig begrenzt und werden nicht als KI-Text gezählt; technische Schutz- und Missbrauchslimits bleiben zulässig.

4.3 Jedes erfolgreich erzeugte und verfügbare KI-Bild zählt einzeln, auch bei mehreren Bildern eines Sammelspielplans oder einer bewusst neu beauftragten Regeneration. Fehlgeschlagene Teilbilder, die Wiederherstellung eines bereits erzeugten Ergebnisses innerhalb von 24 Stunden und dessen bloße Übernahme zählen nicht. Ein Video zählt erst nach erfolgreichem Speichern; seine spätere Löschung erstattet keine Einheit.

4.4 Der Mediathek-Speicher ist ein aktueller Bestand und kein zurückgesetztes Kontingent. Er umfasst hochgeladene und erzeugte Bilder und Videos des Vereinsbereichs. Bei ausgeschöpftem Speicher können weitere Uploads beschränkt werden; vorhandene Inhalte werden nicht automatisch gelöscht. Durch Löschen kann Speicher freigegeben werden.

4.5 Nach Ablauf der Probe ohne gesondert vereinbarten weiteren Zeitraum werden neue Inhalte und Änderungen, Uploads, KI-Erzeugungen, das Speichern neuer Videos und Autopilot-Aktionen serverseitig gesperrt. Vorhandene Inhalte bleiben lesbar und herunterladbar; Export-, Auskunfts- und Löschwege sowie Profil-, Konto- und Datenschutzfunktionen bleiben zugänglich. Es erfolgt keine automatische Löschung. Der Vereinsvertrag endet dadurch nicht.

5. Kein kostenpflichtiges Abo und keine automatische Zahlung

5.1 Derzeit gibt es keinen Checkout, keinen festgelegten Preis und keinen kostenpflichtigen Abo-Status. Aus Vereinsanlage, Beginn oder Ende der Probe, Nutzung der Kontingente oder bloßer Weiternutzung entstehen keine Zahlungspflicht, keine automatische Abbuchung und keine automatische Umstellung auf ein bezahltes Abo.

5.2 Ein späteres kostenpflichtiges Abo setzt eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung mit Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und Zahlungsinformationen voraus. Für ein solches Abo ist der Tarif „Start“ mit denselben Mengen je Monatszeitraum vorgesehen; Erzeugungskontingente beginnen mit jedem Monatszeitraum neu, nicht verbrauchte Einheiten verfallen und werden weder übertragen noch ausgezahlt. Preis und Zahlungsbedingungen sind nicht Gegenstand dieser Fassung.

6. Vereinsinhalte und Nutzungsrechte

6.1 Der Verein darf nur Inhalte einstellen und verwenden, für deren konkreten Nutzungszweck die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Grundlagen bestehen, insbesondere für Texte, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Vereins- und Sponsorenlogos und Angaben über Personen. Eine Berechtigung zur internen Nutzung umfasst nicht automatisch die Veröffentlichung auf Facebook oder Instagram.

6.2 Bei Aufnahmen oder Informationen über Kinder und Jugendliche sind deren Schutzinteressen besonders zu berücksichtigen. Soweit Einwilligungen erforderlich sind, müssen die nach Alter, Einsichtsfähigkeit, Sorgerecht und konkreter Nutzung erforderlichen Erklärungen vorliegen. Eine pauschale Altersgrenze oder eine Uploadbestätigung ersetzt diese Prüfung nicht.

6.3 Der Verein räumt VereinsMomente ein einfaches Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, umzuwandeln, im Verein darzustellen und auf Weisung zu bearbeiten oder über ausgewählte Kanäle zu veröffentlichen, beschränkt auf den Vertragszweck und die Abwicklung nach Vertragsende. Rechte für Eigenwerbung oder eigenes Modelltraining werden nicht eingeräumt.

6.4 VereinsMomente nimmt keine allgemeine Vorabprüfung sämtlicher Inhalte vor; eigene gesetzliche Prüf- und Handlungspflichten bleiben unberührt. Entfällt eine erforderliche Berechtigung, beendet der Verein die betroffene Nutzung und stoppt geplante Veröffentlichungen.

6.5 VereinsMomente ist nicht für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO bestimmt. Der Verein stellt sicher, dass solche Angaben nicht eingestellt werden, und weist seine berechtigten Nutzer entsprechend an. Das gilt für Freitexte, Beitragsentwürfe, Bildunterschriften, Dateinamen, Diktate, Fotos, Videos und andere Medien, KI-Eingaben (Prompts) sowie importierte oder übernommene Angaben. Unzulässig sind zum Beispiel Verletzungen und Diagnosen (etwa „fällt mit Kreuzbandriss aus“ oder „nach Gehirnerschütterung pausiert“), Krankheiten, Behinderungen, Reha- oder Therapieangaben, Schwangerschaft, Angaben zu Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben oder sexueller Orientierung, genetische oder biometrische Daten sowie Fotos oder Dokumente, deren erkennbarer Inhalt solche Angaben zeigt, zum Beispiel ärztliche Unterlagen oder eine Verletzungsbehandlung.

6.6 Übliche Vereins-, Mannschafts-, Spiel-, Trainings- und Veranstaltungsfotos bleiben zulässig. Sie sind personenbezogene Daten, aber nicht allein deshalb eine besondere Kategorie; die übrigen Regeln zu Rechten und Einwilligungen gelten unverändert. VereinsMomente prüft Inhalte nicht automatisch auf solche Angaben und sagt keine zuverlässige Erkennung zu. Werden solche Angaben dennoch eingestellt, entfernt der Verein sie unverzüglich; Ziff. 10.3 bleibt unberührt.

7. KI-Funktionen, automatische Vorbereitung und menschliche Freigabe

7.1 KI-Ergebnisse können unzutreffend, unvollständig oder mit Rechten Dritter belastet sein. Der Verein prüft Namen, Ergebnisse, Termine, Zitate, Tatsachenbehauptungen, abgebildete Personen und Kennzeichen vor Verwendung. Fremde Gespräche dürfen nicht unbefugt aufgenommen oder transkribiert werden.

7.2 Automatische Vorbereitungsfunktionen können nach Aktivierung durch einen berechtigten Vereinsadmin Entwürfe und, soweit eingestellt, KI-Grafiken erstellen; erfolgreich erzeugte Grafiken werden auf das Bildkontingent angerechnet.

7.3 Vor jeder externen Veröffentlichung muss ein hierzu berechtigter Mensch den konkreten Beitrag prüfen und freigeben. Die Freigabe bezieht sich auf Text, Medien und gewählte Kanäle; Änderungen erfordern eine erneute Freigabe. Die Aktivierung einer automatischen Vorbereitung ist keine Freigabe zur Veröffentlichung.

8. Externe Veröffentlichung und Spieldaten

8.1 Zur Veröffentlichung verbindet der Verein ein von ihm berechtigt verwaltetes Facebook- oder Instagram-Ziel. Die Veröffentlichung unterliegt zusätzlich den Bedingungen des jeweiligen Dienstes; eine Annahme, exakte Zeitpunkte oder dauerhafte Verfügbarkeit durch diesen Dienst werden nicht zugesagt.

8.2 Das Löschen eines Beitrags, das Trennen einer Verbindung oder die Beendigung des Vereinsvertrags entfernt bereits bei Facebook oder Instagram veröffentlichte Inhalte nicht. Diese verwaltet der Verein unmittelbar beim jeweiligen Dienst.

8.3 Unterstützte Importe übernehmen öffentlich erreichbare Vereins-, Mannschafts- und Spielplandaten. Derzeit werden Spielpläne von BFV.de und regionalen nuLiga-Portalen unterstützt; BTV.de dient derzeit nur der Suche und Zuordnung von Tennis-Mannschaften. Eine offizielle Kooperation oder Lizenzierung wird nicht zugesagt. Der Verein prüft übernommene Angaben vor ihrer Veröffentlichung.

9. Datenschutz

9.1 Soweit VereinsMomente personenbezogene Vereinsinhalte auf Weisung verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Datenschutzerklärung informiert über eigene Verarbeitungen. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung.

10. Verfügbarkeit, Änderungen und Beschränkungen

10.1 Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder feste Reaktionszeiten sind nicht vereinbart. Vorhersehbare erhebliche Einschränkungen werden rechtzeitig angekündigt; sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen bleiben möglich.

10.2 Leistungsänderungen sind nur aus sachlichem Grund zulässig und dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Über nachteilige Änderungen wird vorab per E-Mail informiert; der Verein kann den Vertrag dann ohne Frist beenden.

10.3 Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen oder erhebliche Sicherheitsgefahren dürfen betroffene Inhalte, Veröffentlichungen oder Zugriffe im erforderlichen Umfang beschränkt werden. Der Verein wird grundsätzlich vorher angehört und kann eine erneute menschliche Prüfung verlangen.

11. Haftung

11.1 VereinsMomente haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VereinsMomente nur für wesentliche Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.2 Die Unentgeltlichkeit führt nicht zu einer Haftungsobergrenze von null Euro. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche und gesetzlich nicht abdingbare Rechte bleiben unberührt.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Der Vereinsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Verein kann ihn jederzeit ohne Kündigungsfrist zu sofort oder zu einem angegebenen späteren Zeitpunkt kündigen, insbesondere über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@vereinsmomente.com.

12.2 VereinsMomente kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen per E-Mail kündigen.

12.3 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen.

12.4 Die Löschung oder Kündigung eines einzelnen Nutzerkontos beendet den Vereinsvertrag nicht. Der Verein soll vor dem Ausscheiden des letzten Vereinsadmins eine berechtigte Nachfolge benennen. Bei ungeklärter Vertretung unterstützt VereinsMomente eine nachvollziehbare Übergabe, ohne allein auf ungeprüften Antrag Zugriff auf Vereinsdaten zu gewähren.

13. Datenmitnahme und Abwicklung

13.1 Nach Ende des Vereinsvertrags werden neue Generierungen und neue externe Veröffentlichungen beendet. Die rechtmäßig verfügbaren Vereinsdaten bleiben mindestens 30 Kalendertage zur Datenmitnahme abrufbar; VereinsMomente teilt den konkreten letzten Abruftag mit.

13.2 Die Bereitstellung erfolgt derzeit manuell über einen gesicherten Export nach Anforderung per E-Mail oder Kontaktformular; eine Selbstbedienungsfunktion wird nicht zugesagt. Der Export umfasst die Vereinsinhalte einschließlich verfügbarer Originalmedien und die zugehörigen strukturierten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Zugangstokens, Daten anderer Kunden und interne Systeme werden nicht herausgegeben. Die Datenmitnahme erfolgt ohne gesondertes Entgelt.

13.3 Weitergehende gesetzliche Rechte beim Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten bleiben unberührt. Nach Ablauf der maßgeblichen Abruffrist werden die Vereinsinhalte nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht, soweit keine zulässige weitere Aufbewahrung erforderlich ist.

14. Kommunikation, Änderungen und Schlussbestimmungen

14.1 Vertrags- und Sicherheitsmitteilungen können elektronisch versendet werden. Werbliche E-Mails und die Nutzung von Vereinsnamen, Logos oder Inhalten für eigene Werbung erfolgen nur mit gesonderter Erlaubnis.

14.2 Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere neue Zahlungspflichten, bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen und bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.

14.3 Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. VereinsMomente nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.